Beitragsordnung des TC Deisenhofen e. V.
Mitglieder mit Spielberechtigung/Jahresbeitrag
Erwachsene ab vollendeten 18. Lebensjahr |
150.- |
Ehepartner oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft |
130.- |
Jugendliche vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Erwachsene vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit Nachweis folgender Ermäßigungskriterien: Zur Gewährung der Beitragsermäßigung müssen die Voraussetzungen bis spätestens zum 31.03. des betreffenden Kalenderjahres unaufgefordert bei der Geschäftsstelle nachgewiesen werden |
80.- |
Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (mindestens passive Mitgliedschaft eines Elternteils ist Voraussetzung) |
60.- |
Mitglieder ohne Spielberechtigung/Jahresbeitrag
Passive Mitglieder 15.-
Die Beiträge werden am 31.03. für das laufende Jahr fällig.
Für die altersmäßigen Voraussetzungen kommt es auf den Beginn des Kalenderjahres an.
Der TC Deisenhofen erhebt keine Aufnahmegebühren
Umlagen
Für alle spielberechtigten Mitglieder 20.-
Jugendliche, die zu Beginn des laufenden Kalenderjahres das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Erwachsene, die zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben, werden von der Umlage befreit. Der Vorstand kann gegebenenfalls die Abgeltung der Umlage durch eigene Arbeitsleistung von 2 Stunden zulassen.
(Fällig, falls nicht durch Arbeitseinsatz abgelöst, am 30.11. des laufenden Kalenderjahres)